Meine Unterstützung als Hebamme können alle schwangeren, entbundenen oder stillenden Frauen in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für meine Hebammenleistungen, die in der Hebammengebührenverordnung (HebGV) geregelt sind.
Für privat Versicherte: Es ist ratsam, sich direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die genauen Leistungsansprüche zu informieren. In der Regel werden auch hier die Hebammenleistungen übernommen.
Meine Leistungen im Detail umfassen:
- Beratungsgespräche
- Hilfeleistungen
- Schwangerenvorsorge
- Wochenbettbetreuung
- Stillberatung
- Beikostberatung
Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen zusätzliche Kosten für Hebammenleistungen entstehen können, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.