Meine Hilfe als Hebamme kann von jeder schwangeren, entbundenen oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden. Sämtliche Kosten, die durch eine Hebamme anfallen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, wobei der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen in der Hebammen Gebührenverordnung (HebGV) geregelt sind.

Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren, in der Regel übernimmt die Versicherung aber auch hier die Leistungen.

Diese Leistungen beinhalten Beratungsgespräche, Hilfeleistungen, Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitungskurse, Wochenbettbetreuung, Rückbildungsgymnastik, Stillberatung und Beikost Ernährung.

Vereinzelnd können jedoch kostenpflichtige Hebammenleistungen entstehen, die nicht generell von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.